Q&A: Arbeitszeugnis (Ausbildung) gut oder schlecht?
Frage von phuul: Arbeitszeugnis (Ausbildung) gut oder schlecht?
Hallo,
ich habe im Juni meinen Ausbildungsplatz gewechselt. Heute (!) habe ich nach dem 2. Mal nachfragen mein Zeugnis bekommen.
Es ist wirklich sehr kurz und kommt mir sehr sehr mickrig vor. Ich habe nun die Befürchtungen dass mir das sehr zum Nachteil ausgelegt werden wird. Ich hoffe daher, dass sich hier einige mit Arbeitszeugnissen und den jeweiligen Formulierungen auskennen (bitte keine “Vermutungen”!).
Hier der komplette Text:
Frau xyz war im Rahmen ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten in der Zeit vom 1. September 2007 bis 30. Juni 2008 in unserer Kanzlei tätig.
Zu ihrem Aufgabenfeld gehörten die innerhalb der Kanzlei anfallenden Aufgaben einer angehenden Anwaltsgehilfin, insbesondere Schreibarbeiten, die Aktenanlage und -verwaltung, die Fristen- und Terminsüberwachung, das Entwerfen von Kostenrechnungen, das Schreiben vom Briefen (Anm.: klingt fast so als hätte ich nie was gerichtliches wie Klage, etc. verfasst) nach Diktat, die Bearbeitung von Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen.
Frau xyz hat die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Ihr Verhältnis zu Arbeitskollegen, Vorgesetzten und Mandanten war vorbildlich.
So und das wars. Mehr kam nicht. Natürlich stand im Anschreiben noch das Typische mit Änderungswünschen aber dafür muss ich ja erstmal wissen wie gut, oder besser schlecht, das Zeugnis tatsächlich ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Zeugnisse betreffend auch “die Würze in der Kürze” liegt. Oder ist es vielleicht gar nicht ganz so schlecht?
Ich habe mich bei anderen Webseiten informiert und habe herausgefunden, dass es evtl. sogar fast an eine 6 grenzt.
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen, da ich mich ggf. nochmal bei meinem alten Arbeitgeber diesbezüglich melden werde.
Beste Antwort:
Answer by Hugo
Ich sehe es als eine 3, bestenfalls 3+.
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22.12.2011 um 02:58
ja das klingt wirklich nicht grad sehr rosig.
Es wird mehr beschrieben WAS du gemacht hast anstatt WIE du es gemacht hast.
Es sollte ja deine Arbeit, bzw. dein Verhalten, deine Person “benotet” werden und es sollte nicht nur eine liste deiner Aufgaben sein…..
wie du schon gesagt hast. sehr mickrig und nicht wirklich gut.
In so einem langen zeitraum, sollten sie wohl mehr schreiben können.
22.12.2011 um 03:48
Also ich hatte gerade das Thema “Zeugnissprache” in der Schule.
Daher kann ich dir sagen dass das im Durchschnitt eine vier.!
erstmal klingt der erste teil, wie du schon sagtest nach wenig arbeit.
Dann der Teil: …verantwortungsbewusst stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Ihr Verhältnis zu Arbeitskollegen, Vorgesetzten und Mandanten war vorbildlich. Das ist schon fast “5″, da die Arbeitskollegen vor den Vorgesetzten stehen, d.h. dass dein Kontakt mit den Kollegen besser war als mit deinen Vorgesetzten.
Also ist dein Zeugnis nicht berauschend.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
22.12.2011 um 04:34
Das, was hier geschrieben steht ist gut bis sehr gut.
“sorgf., verantw.bew., stes zur vollen Zufr. = 2
“Verh. vorbildl. = 1
Leider ist all das, was hier NICHT geschrieben steht, negativ zu bewerten.
Vor allem, wenn kein Bedauern über den Weggang geäußert wird und keine guten Wünsche mit auf den Weg gegeben werden.
Das spricht Bände …
Ich als dein neuer Chef würde das Zeugnis so interpretieren, dass man dir fachlich und verhaltensbedingt nichts ans Zeug flicken kann, dass von dir aber auch nicht unbedingt Eigeninitiative, eigene Ideen oder Beiträge, bzw.Vorschläge mit “Köpfchen” zu erwarten sind.
22.12.2011 um 05:31
Hallo,
wenn aufgaben fehlen, die Du übernommen hast musst Du das nachfordern. Aber was dort beschrieben steht, ist doch schon mal was.
Stets zu unserer vollen Zufriedenheit = 2
Verhältnis zu Arbeitskollegen, Vorgesetzten und Mandanten war vorbildlich = 3
Ansonsten brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Wenn Du Deinen Ausbildungsplatz wechselst ist doch klar, das da zwischenmenschlich was nicht stimmte. Ansonsten bleibt man und beendet zumindest seinen Ausbildungsplatz. Du brauchst nicht denken, dass man Dir das voll anlasten wird. Jeder weiß doch, dass Anwälte zuweilen sehr schwierig sind. Wer dafür bezahlt wird Recht zu haben, kann doch nicht einfach sein…
In einem Vorstellungsgespräch würde ich Dich darauf ansprechen. Aber ich würde das nicht als zu negativ werten.
Also, Kopf hoch und nicht verrückt machen lassen. Lass die fehlenden Tätigkeiten nachtragen und freue Dich auf Deine Zukunft!
22.12.2011 um 06:18
Die Begeisterung des Arbeitgebers hält sich in engen Grenzen! Für Nebenarbeiten in der Kanzlei hat es immerhin noch gereicht.